2. 2.1. Mit Eingabe vom 27. Mai 2024 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 19. April 2024 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer seien die gesetzlichen Leistungen zu erbringen. 2. Eventualiter seien von der Beschwerdegegnerin weitere medizinische Abklärungen zu tätigen. 3. Subeventualiter seien berufliche Massnahmen zu prüfen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen MWST zulasten der Beschwerdegegnerin."