stellen keine verlässliche medizinische Entscheidgrundlage dar, die unter Anwendung einer wissenschaftlich anerkannten medizinisch-diagnosti- schen Methode zustande gekommen ist (Urteil des Bundesgericht 8C_311/2017 vom 11. Oktober 2017 E. 4.3 mit Hinweisen auf BGE 134 V 231 E. 5.1 S. 232 f.). Die behandelnden Ärzte der Klinik G._____ führten schliesslich aus, dass schwere körperliche Belastungen nicht empfohlen seien. Sie stellten in der Folge jedoch selber fest, dass die Arbeitsfähigkeit nicht beurteilt werden könne (Bericht vom 5. April 2024 in VB 69 S. 3 f.).