, vgl. auch dessen Bericht vom 26. September 2023 in VB 65 S. 11 f.). Bereits im Dezember 2023 zeigte sich dieses aber sowohl klinisch als auch elektroneurographisch deutlich regredient (VB 65 S. 10). Es habe sich diesbezüglich eine vollständige Sistierung mit normaler Nervenleitgeschwindigkeit gezeigt. Auch die restlichen Schmerzen im Handgelenk und Unterarm seien besser (Bericht des Kantonsspitals E._____ vom 12. Dezember 2023 in VB 65 S. 3 f.). Dr. med. B._____ führte denn auch aufgrund des gebesserten Karpaltunnelsyndroms überzeugend aus, dass keine längerdauernde Arbeitsunfähigkeit habe attestiert werden müssen (VB 66 S. 5). -9-