Es zeige sich eine demonstrativ anmutende Schmerzdarbietung mit inkonsistenter Schonhaltung des rechten Arms. Während in der fokussierten Bewegungsprüfung der rechten Schulter ein deutlich eingeschränktes aktives Bewegungsmass demonstriert werde, gelinge es der Beschwerdeführerin jedoch schmerzfrei in der Bauchlage die Überkopfposition beider Arme (170° Abduktion und Elevation) einzunehmen. Auch finde sich keine namhafte Myatrophie am rechten Arm, was gegen eine namhafte Schonhaltung desselben spreche (VB 48.1 S. 10 f.). Der behandelnde Arzt des Kantonsspitals E.___