Es hätte abgeklärt werden müssen, welche Tätigkeiten in welchem zeitlichen Umfang noch möglich seien (Beschwerde S. 5). Sie sei invalid und habe Anspruch auf eine Invalidenrente (Beschwerde S. 3 und S. 5 f.). Zudem hätte ein Anspruch auf berufliche Massnahmen geprüft werden müssen (Beschwerde S. 5).