Dieser nahm in seiner Aktennotiz vom 15. Juli 2024 wie folgt dazu Stellung: Es lasse sich kein Widerspruch zur Arbeitsfähigkeitseinschätzung im Zusammenhang mit der Empfehlung erkennen, bei bereits beginnenden degenerativen atraumatischen Läsionen im rechten Kniegelenk eine schwere körperliche Belastung zu vermeiden. Im Gutachten vom 23. Mai 2023 werde über von der Beschwerdeführerin geltend gemachte Beschwerden im Bereich des rechten Kniegelenks berichtet. Unverbindlich geschilderte Schmerz- -5-