Gutachten vom 23. Mai 2023) enthalten ist, sowie die Berichte der behandelnden Ärzte bei und nahm Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 26. April 2024 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 26. April 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 23. Mai 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 26.04.2024 sei aufzuheben. 2. Nach Vornahme der notwendigen Abklärungen seien Frau A._____ die gesetzlichen Leistungen auszurichten.