1.2. Am 28. Februar 2023 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut bei der Beschwerdegegnerin unter Hinweis auf eine ausbleibende Verbesserung infolge Rotatorenmanschettenrekonstruktion zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der IV an. Die Beschwerdegegnerin zog in der Folge abermals die Akten der Krankentaggeldversicherung, worin insbesondere ein orthopädisches Gutachten der PMEDA AG Polydisziplinäre Medizinische Abklärungen (PMEDA; Gutachten vom 23. Mai 2023) enthalten ist, sowie die Berichte der behandelnden Ärzte bei und nahm Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD).