_ vom 19. Juli 2019 (VB 162.24) aus, es seien weder im Bereich der Halswirbelsäule noch im Bereich des linken Armes pathologische traumatologische Korrelate vorgelegen, welche die angegebene Art und Weise der belastungsabhängigen Schmerzen im Bereich des Nackens und beider oberer Extremitäten sowie das Ausmass der ubiquitären Schmerzangaben bei der aktuellen Untersuchung erklären würden (VB 211.3 S. 15). Im Juli 2019 sei zudem eine gute Adaption der Beschwerdeführerin an die vorhandenen posttraumatischen Funktionsdefizite in der rechten Hand bestätigt worden, wodurch ab diesem Zeitpunkt von einer vollen Arbeitsfähigkeit für angepasste Tätigkeiten auszugehen sei (VB 211.3 S. 18).