5.2.4. Zum Verlauf der Arbeitsunfähigkeit führt der orthopädische Gutachter Dr. med. G._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, in Kenntnis des von der Beschwerdeführerin erwähnten Berichtes des Kantonsspitals E._____ vom 19. Juli 2019 (VB 162.24) aus, es seien weder im Bereich der Halswirbelsäule noch im Bereich des linken Armes pathologische traumatologische Korrelate vorgelegen, welche die angegebene Art und Weise der belastungsabhängigen Schmerzen im Bereich des Nackens und beider oberer Extremitäten sowie das Ausmass der ubiquitären Schmerzangaben bei der aktuellen Untersuchung erklären würden (VB 211.3 S. 15).