Sie habe diese Schmerzen täglich, es gebe Pausen und Unterbrüche seit der Infusionstherapie, zusammen mit den anderen Behandlungsansätzen, die geholfen hätten (VB 211.4 S. 3). Dies zeigt auf, dass der psychiatrische Gutachter die Schmerzen der Beschwerdeführerin sehr wohl beachtet und gewichtet hat.