Dem Gutachten ist entgegen dem Vorbringen der Beschwerdeführerin auch nicht zu entnehmen, die Beschwerdeführerin habe nach der Infusion keine Probleme mit dem linken Arm gehabt. Dr. med. C._____ führte im Gutachten diesbezüglich aus, die Beschwerdeführerin gebe an, sie habe immer noch Schmerzen an der rechten Hand, die sich wie Stiche anfühlten. Diese würden sich zu Sensationen wie Schmerzen weiterentwickeln, die bis in die Schulter hochgingen und von dort aus in den linken Arm ausstrahlten. Sie habe diese Schmerzen täglich, es gebe Pausen und Unterbrüche seit der Infusionstherapie, zusammen mit den anderen Behandlungsansätzen, die geholfen hätten (VB 211.4 S. 3).