Hinweise dafür, dass psychische Faktoren eine Rolle bei der Wahrnehmung und Ausgestaltung der Schmerzen haben könnten, lägen nicht vor. Eine Schmerzverarbeitungsstörung scheine ebenfalls nicht vorzuliegen, zumal die Beschwerdeführerin von den erhaltenen Ketamin-Infusionen subjektiv deutlich zu profitieren scheine (VB 211.4 S. 8). Zudem führte er aus, aus gutachterlicher Sicht könne die in den Berichten der D._____ vom 24. August 2021 (VB 200 S. 3) und der Schmerzsprechstunde des Kantonsspitals E._____ vom 26. Mai 2020 (Kantonsspital E._____;