5.2. 5.2.1. Dr. med. C._____ führte im Rahmen des psychiatrischen Teilgutachtens vom 18. Februar 2022 aus, es lägen keine Symptome, Beeinträchtigungen, Defizite oder Phänomene mit Krankheitswert auf psychiatrischem Gebiet vor, weshalb keine psychiatrische Diagnose benannt werden könne. Es sei fremdanamnestisch nicht zu einer Wesensänderung, zum Beispiel im Rahmen der chronischen Schmerzsymptomatik, gekommen. Hinweise dafür, dass psychische Faktoren eine Rolle bei der Wahrnehmung und Ausgestaltung der Schmerzen haben könnten, lägen nicht vor.