5. 5.1. Die Beschwerdeführerin bringt im Wesentlichen vor, der psychiatrische Gutachter Dr. med. C._____, Facharzt für Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie, habe sich ungenügend mit ihren Schmerzangaben befasst. Es sei unzutreffend, dass Pausen und Unterbrüche im Schmerzgeschehen existierten (Beschwerde S. 4 f.). Zudem sei im psychiatrischen Gutachten eine unzureichende Auseinandersetzung mit den in den Verfahrensakten enthaltenen medizinischen Berichten sowie den Berichten über das Belastbarkeitstraining erfolgt (Beschwerde S. 5 f.).