Die Angaben der Beschwerdeführerin, sie könne sich keine Tätigkeit vorstellen, weil sie keine Kraft habe und müde sei, sei diskrepant zu den angegebenen Aktivitätsniveaus in den vergleichbaren Lebensbereichen Freizeit und Haushalt. Sie sei körperlich in der Lage, im Haushalt mitzuhelfen, Verkehrsmittel wie das Auto oder die Fähre zu benutzen und damit auch bis in den Urlaub nach Albanien zu fahren.