Sowohl auf neurologischem Gebiet als auch aus internistischer und psychiatrischer Sicht lägen keine Erkrankungen oder Einschränkungen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit vor (VB 211.1 S. 12). Aus orthopädischtraumatologischer Sicht habe sich im Rahmen der Untersuchung eine gute Adaption an die vorhandenen posttraumatischen Funktionsdefizite der rechten Hand gezeigt, wofür auch die nur gelegentliche Einnahme von Analgetika sowie die seitengleich normal entwickelte Muskulatur beider oberer Extremitäten sprächen.