3. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung vom 15. April 2024 in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre SMAB-Gutachten vom 29. März 2022 (VB 211), welches eine or- thopädisch-traumatologische, eine psychiatrische, eine internistische und eine neurologische Beurteilung vereint. Es wurden darin interdisziplinär die folgenden Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 211.1 S. 10): -4-