2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 17. Juli 2024 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin zum Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, worauf diese mit Eingabe vom 7. August 2024 verzichtete. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 15. April 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 248) zu Recht (lediglich) eine vom 1. Juli 2017 bis 31. Mai 2018 befristete (ganze) Invalidenrente zugesprochen und darüberhinausgehende Leistungen abgewiesen hat.