2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 15. April 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 21. Mai 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: -3- "1. Die Verfügung vom 15. April 2024 sei aufzuheben und die Angelegenheit zur Durchführung weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 2. Juli 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.