Dieses wurde mehrmals verlängert, zuletzt bis am 16. Juni 2019. Während dieser Zeit bezog die Beschwerdeführerin ein Taggeld der IV. Daraufhin tätigte die Beschwerdegegnerin medizinische, berufliche und persönliche Abklärungen. Mit Vorbescheid vom 9. Juni 2020 stellte sie der Beschwerdeführerin die Zusprache einer befristeten, ganzen Invalidenrente vom 1. Juli 2017 bis 28. Februar 2019 in Aussicht, wobei die Rente vom 1. Oktober 2018 bis 28. Februar 2019 aufgrund der bereits bezogenen Taggelder zu sistieren sei.