3.2. 3.2.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in ihrem Einspracheentscheid auf die Beurteilung von Dr. med. B._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 14. April 2024. Darin kam dieser zum Schluss, die diagnostizierten Veränderungen der langen Bicepssehne und der Supraspinatussehne rechts seien vorwiegend auf degenerative Abnützungen zurückzuführen, wie dies bezüglich sämtlicher versicherungsmedizinsicher Kriterien geprüft worden sei. Einerseits lasse sich mit dem geschilderten Schadensmechanismus, der keine Hinweise auf eine supraphysiologische Belastung liefere, eine traumatische Ruptur ausschliessen.