1. Der 1966 geborene Beschwerdeführer meldete der Beschwerdegegnerin am 20. September 2021 ein Ereignis vom 8. September 2021, bei welchem er in einem Lebensmittelmarkt in Q._____ eine Glasflasche aus dem Regal habe nehmen wollen, wobei sich eine andere Flasche gelöst habe und heruntergefallen sei. Beim Auffangen dieser Flasche habe er einen Schmerz im rechten Oberarm verspürt. Die Beschwerdegegnerin anerkannte (vorläufig) ihre Leistungspflicht und erbrachte die gesetzlichen Versicherungsleistungen.