6. Auch der Einkommensvergleich wird – nach Lage der Akten – im Ergebnis zu Recht nicht gerügt. Die Beschwerdegegnerin hat der Beigeladenen mit Verfügung vom 18. April 2024 (VB 223) zu Recht vom 1. März 2021 bis am 31. Mai 2021 eine ganze Rente, vom 1. Juni 2021 bis am 31. März 2022 eine Dreiviertelsrente, vom 1. April 2022 bis am 30. April 2023 erneute eine ganze Rente, vom 1. Mai 2023 bis am 31. Januar 2024 57 % einer ganzen Rente und ab 1. Februar 2024 wiederum eine ganze Rente der Invalidenversicherung zugesprochen. 7. 7.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde abzuweisen.