2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 26. August 2024 wurde die versicherte Person im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt, welche diese mit Eingabe vom 25. September 2024 wahrnahm. 2.4. Mit Eingabe vom 22. Oktober 2024 nahm die Beschwerdeführerin Stellung zur Eingabe der Beigeladenen vom 25. September 2024. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: