"1. es sei die Verfügung vom 18. April 2024 aufzuheben; 2. es sei der Beginn des Wartejahres auf spätestens September 2018 zu legen bzw. es sei festzustellen, dass eine verspätete Anmeldung bei der Beschwerdegegnerin vorliegt 3. es seien die Akten der Invalidenversicherung beizuziehen; Unter ausgangsgemässen Kostenfolgen." -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 14. August 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.