__ vom 12. April 2021). Die Beschwerdegegnerin sprach der Beigeladenen in der Folge mit Verfügung vom 13. Oktober 2021 ab Oktober 2019 eine ganze Rente und ab Juni 2021 eine Dreiviertelsrente zu. Die von der Beschwerdeführerin und der Beigeladenen dagegen erhobenen Beschwerden wurden vom hiesigen Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2021.518 vom 9. August 2022 teilweise gutgeheissen und die Sache zur weiteren Abklärung und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen. Die Beschwerdegegnerin veranlasste in der Folge eine erneute psychiatrische Begutachtung der Beigeladenen durch die Asim- Begutachtungen, Universitätsspital Basel (Asim-Gutachten vom 31. Dezember 2023).