1. Die 1975 geborene Beigeladene meldete sich aufgrund eines Burnouts sowie einer leichten Depression am 25. April 2019 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in medizinischer und erwerblicher Hinsicht und erteilte Kostengutsprache für ein Belastbarkeitstraining. Ein darauffolgendes Aufbautraining wurde am 4. März 2021 abgebrochen. Auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) liess die Beschwerdegegnerin die Beigeladene psychiatrisch begutachten (Gutachten der Psychiatrischen Dienste C._____ vom 12. April 2021).