1.3. In der Folge tätigte die Beschwerdegegnerin neuerliche Abklärungen und entschied mit Verfügung vom 29. September 2022 auf Abweisung des Rentenbegehrens. Die dagegen gerichtete Beschwerde hiess das hiesige Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2022.406 vom 15. Juni 2023 teilweise gut und sprach der Beschwerdeführerin für die Zeit vom 1. Dezember 2020 bis 31. Oktober 2021 eine befristete ganze Rente zu. Im Übrigen wurde die Beschwerde abgewiesen.