1. 1.1. Die 1968 geborene Beschwerdeführerin meldete sich im Februar 2005 zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach entsprechenden Abklärungen wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren mit Verfügung vom 25. März 2011 ab.