Darüber hinaus hat der Beschwerdeführer auf der mit Eingabe vom 13. Mai 2024 eingereichten Vollmacht als Ort der Unterzeichnung "Koh Samui" angegeben, wobei es sich um eine thailändische Insel handelt (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Ko_Samui, besucht am 4. Februar 2025). Zudem hat die Invalidenversicherungs-Stelle für Versicherte im Ausland (IV- STA) am 9. Juli 2024 ihre Zuständigkeit anerkannt, da der Beschwerdeführer im Ausland wohne (VB 34 S. 3).