Mit Schreiben vom 6. Januar 2022 teilte die Beiständin des Beschwerdeführers mit, dieser halte sich nach wie vor in Thailand auf und habe seinen Aufenthalt bis Februar 2023 verlängern können (vgl. Beilage 8 zur Eingabe vom 23. Oktober 2024). Den Akten sind keine Hinweise zu entnehmen, dass sich der Beschwerdeführer unterdessen wieder in der Schweiz aufhalten würde. Darüber hinaus hat der Beschwerdeführer auf der mit Eingabe vom 13. Mai 2024 eingereichten Vollmacht als Ort der Unterzeichnung "Koh Samui" angegeben, wobei es sich um eine thailändische Insel handelt (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Ko_Samui, besucht am 4. Februar 2025).