Bereits am 9. September 2021 hatte die Beiständin des Beschwerdeführers der SVA Aargau, Ergänzungsleistungen, schriftlich mitgeteilt, dass sich der Beschwerdeführer seit dem 9. September 2021 in Thailand aufhalte (Beilage 10 zur Eingabe vom 23. Oktober 2024). Daraufhin wurden die Ergänzungsleistungen des Beschwerdeführers per 30. November 2021 eingestellt (Beilage 9 zur Eingabe vom 23. Oktober 2024). Mit Schreiben vom 6. Januar 2022 teilte die Beiständin des Beschwerdeführers mit, dieser halte sich nach wie vor in Thailand auf und habe seinen Aufenthalt bis Februar 2023 verlängern können (vgl. Beilage 8 zur Eingabe vom 23. Oktober 2024).