2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 12. April 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 10. Mai 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau, IV-Stelle, vom 12. April 2024 betreffend Einstellung der ausserordentlichen Invalidenrente aufzuheben, und es sei dem Beschwerdeführer weiterhin die bereits bezogene ausserordentliche Invalidenrente unverändert auszurichten; eventuell, sollte dem 1. Antrag nicht gefolgt werden: