6.2. 6.2.1. Die Beschwerdegegnerin verneinte den Anspruch der Beschwerdeführerin auf einen Assistenzbeitrag mit der Begründung, dass es sich bei der B._____ GmbH klar um keine Regelschule handle (Abklärungsbogen Assistenzbeitrag vom 29. Dezember 2023 in VB 72 S. 2). Die Beschwerdeführerin bringt hingegen vor, da sie Anspruch auf einen Intensivpflegezuschlag habe, sei ihr ein Assistenzbeitrag zu gewähren (E. 3.; Beschwerde S. 5).