5.2.3. In der Selbstdeklaration vom 27. August 2023 haben die Eltern der Beschwerdeführerin angekreuzt, dass die Beschwerdeführerin aufgrund einer Selbstgefährdung tagsüber dauernd überwacht werden müsse (VB 49 S. 13). Sie benötige aktuell rund um die Uhr Präsenz von Personen mit Beziehung und Autismus Knowhow (VB 49 S. 5). Sie brauche zudem Sicherheit, um Dissoziationen und selbstverletzendes Verhalten zu verhindern und dass im Eintretensfall reagiert werden könne (VB 49 S. 6). An der Abklärung an Ort und Stelle vom 12. Dezember 2023 führten die Eltern sodann aus, dass es eine Präsenz im Haus benötige. In ihrem Zimmer könne die Beschwerdeführerin jedoch allein gelassen werden.