Die Mutter müsse neben ihr stehen und ihr Anweisungen über die Kleiderwahl geben (VB 71 S. 5; vgl. diesbezüglich auch die Anmeldung Hilflosenentschädigung Minderjährige vom 27. Juli 2023 in VB 78 S. 6). Sobald dieser Entscheid getroffen sei, kleide sich die Beschwerdeführerin selbstständig an (VB 71 S. 5; vgl. auch die Stellungnahmen des Aussendienstes vom 10. April 2024 in VB 107 und 108). Die Hilfeleistungen der Mutter stellen lediglich Anweisungen dar. Sie muss die Beschwerdeführerin beim -8-