2026 des Kreisschreibens über Hilflosigkeit [KSH] des Bundesamtes für Sozialversicherungen [BSV], gültig ab 1. Januar 2022, Stand: 1. Januar 2022). Einfache verbale Hinweise, Anordnungen und Erinnerungen zur selbstständigen Erledigung der Verrichtung erfüllen den Grundsatz der Erheblichkeit einer indirekten Hilfe nicht (Rz. 2014 und 2016 KSH).