2012 IV Nr. 54 S. 195, 8C_756/2011 E. 3.2). Diese Rechtsprechung ist auch massgeblich beim Eruieren des gesamten Hilfebedarfs mit Blick auf den Assistenzbeitrag (zum Ganzen: BGE 140 V 543 E. 3.2.1 S. 547). 2.3. Der gestützt auf die am 12. Dezember 2023 an Ort und Stelle gewonnenen Erkenntnisse verfasste Abklärungsbericht vom 29. Dezember 2023 wurde durch eine qualifizierte Person erstellt. Die Abklärung erfolgte in Anwesenheit der Eltern der Beschwerdeführerin (vgl. VB 71 S. 1) und aufgrund deren Angaben sowie in Kenntnis und unter Berücksichtigung der gesund- -5-