"1. Die Verfügung vom 11. April 2024 sei aufzuheben und es sei der Beschwerdeführerin eine Hilflosenentschädigung mittleren Grades sowie einen Intensivpflegezuschlag auszurichten. 2. Eventualiter sei die Verfügung vom 11. April 2024 aufzuheben und die Sache zur weiteren Abklärung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 15. Juli 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3-