Nachdem ihr Gesuch um medizinische Massnahmen und Hilfsmittel mit den Verfügungen vom 26. und 27. Januar 2021 abgewiesen und ihr mit Mitteilung vom 16. Februar 2021 eine Berufsberatung zugesprochen worden war, meldete sich die Beschwerdeführerin am 27. Juli 2023 erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Hilflosenentschädigung/Assistenzbeitrag) der IV an. Die Beschwerdegegnerin nahm am 12. Dezember 2023 eine Abklärung an Ort und Stelle vor (Abklärungsbericht für eine Hilflosenentschädigung für Minderjährige [inkl. Intensivpflegezuschlag] vom 29. Dezember 2023 [Abklärungsbericht vom 29. Dezember 2023]). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwer-