1. Die 2006 geborene Beschwerdeführerin leidet an verschiedenen neurologischen Entwicklungsstörungen sowie psychischen Störungen. Am 2. Oktober 2020 meldete sie sich erstmals bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (medizinische Massnahmen/berufliche Massnahmen/Hilfsmittel) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an.