, vermag die Beweistauglichkeit der Beurteilung von Dr. med. C._____ nicht in Frage zu stellen. Im Bericht "MRI Handgelenk rechts vom 16.09.2020" wurde nämlich (unter anderem) festgestellt, das SL-Band sei deutlich verdickt, eine eindeutige Diskontinuität könne jedoch nicht nachgewiesen werden. Es sei eher stark degeneriert als rupturiert (VB 37 S. 2). Damit übereinstimmend beschrieb auch der beratende Arzt der Beschwerdegegnerin Dr. med. F._____, Facharzt für Chirurgie, das SL-Band am 28. Dezember 2020 als "deutlich verdickt ohne Nachweis einer eindeutigen Diskontinuität, eher stark - 12 -