4.4.3.2. Die Beurteilung von Dr. med. D._____, wonach ein durch den Unfall vom 16. Mai 2011 verursachter, im Röntgenbild vom Unfalltag nicht ersichtlicher Riss einer wichtigen Bandstruktur des dorsalen skapholunären Bandes im rechten Handgelenk vorliege, es im Laufe der Jahre zu einem langsamen Auseinanderweichen von Kahn- und Mondbein gekommen sei und durch diese Gefügestörung eine Radiocarpal-Arthrose aufgetreten sei, welche, je nach Entzündungsgrad, Beschwerden im dominanten rechten Handgelenk verursache (vgl. Bericht vom 10. November 2020 [VB 57 S. 28] und Stellungnahme vom 24. Oktober 2023 [VB 98 S. 2 f.]), vermag die Beweistauglichkeit der Beurteilung von Dr. med. C.__