23. April 2012 wahrscheinlich nicht nur Röntgenaufnahmen des Kleinfingers, sondern auch des Handgelenks angefertigt worden (vgl. VB 94 S. 1 f.). Dass er den (einzigen) kurzen Eintrag des Hausarztes der Beschwerdeführerin, Dr. med. E._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, vom 23. April 2012 (VB 89) betreffend den von dieser am 24. Februar 2012 erlittenen Sturz auf Eis auf die rechte Hand nicht erwähnte, vermag an der Schlüssigkeit seiner Ausführungen nichts zu ändern. Davon, dass zwischen dem Ereignis vom 24. Februar 2012 und den im Oktober 2020 als Rückfall gemeldeten Beschwerden ein natürlicher Kausalzusammenhang bestehe, ging im Übrigen auch Dr. med. D.___