"1. Der Einspracheentscheid der Beschwerdebeklagten vom 14. Mai 2024 sei aufzuheben und es sei die Beschwerdebeklagte zu verurteilen, an die Beschwerdeführerin die gesetzlichen Leistungen aufgrund des erlittenen Rückfalls zu entrichten. 2. Eventualiter sei die Beschwerdebeklagte zu verurteilen, den rechtserheblichen medizinischen Sachverhalt wiederum neu zu beurteilen. 3. Unter o/e Kostenfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 26. Juli 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin.