2.3.2. Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, die neurologischen Beschwerden seien nicht berücksichtigt worden, trifft es zu, dass med. pract. E._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Schmerzklinik C._____, im Bericht vom 6. Oktober 2022 die Diagnose eines chronischen Schmerzsyndroms Ferse links mit neuropathischen Schmerzen stellte (VB 124 S. 3). Im Bericht vom 9. August 2023 äusserte sich Dr. med. B._____ jedoch nicht zu den neurologischen Aspekten und ging auch nicht auf den neurologischen Bericht von Dr. med. F._____, Fachärztin für Neurologie, Schmerzklinik C.__