Die letzte Tätigkeit als Maschinenführer und Logistikmitarbeiter sei nicht mehr leidensgerecht (VB 200 S. 7). Es bestehe ein Belastbarkeitsprofil mit einem ganztägigen, vollzeitigen und vollschichtigen Arbeitspensum für leichte körperliche Tätigkeiten (max. 10 Kilogramm). Die Arbeit müsse überwiegend im Sitzen, nur kurzzeitig im Gehen oder Stehen, ausgeführt werden können und die maximale gehende und stehende Tätigkeit solle sich über den Tag verteilt auf maximal 60-90 Minuten beschränken.