Dr. med. B._____ führte aus, betreffend die Fuss-/Unterschenkelverletzung links des Beschwerdeführers sei ein Endzustand eingetreten. Weitere Therapien operativer Art seien nach konsiliarischer Beurteilung durch die Fussabteilung und die plastische Chirurgie des Universitätsspitals Basel sowie auch nach Einholung einer Zweitmeinung bei Prof. Dr. med. D._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, nicht indiziert. Von weiteren Behandlungen könne keine Besserung des unfallbedingten Gesundheitszustandes mehr erwartet werden. Die letzte Tätigkeit als Maschinenführer und Logistikmitarbeiter sei nicht mehr leidensgerecht (VB 200 S. 7).