30. September 2023 einstellen und bis Ende 2023 noch die Kosten für gewisse Erhaltungstherapien übernehmen werde; einen Anspruch auf weitere Leistungen werde sie noch prüfen. Mit Verfügung vom 5. September 2023 verneinte die Beschwerdegegnerin einen Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Rente und sprach ihm bei einer Integritätseinbusse von 10 % eine Integritätsentschädigung von Fr. 14'820.00 zu. Die gegen die Verfügung vom 5. September 2023 erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin – nach Einholung einer weiteren versicherungsinternen Stellungnahme – mit Einspracheentscheid vom 26. April 2024 ab.